ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN INTERMEZZO MEAT
Paragraph 1. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedeutet:
ABNEHMER: Derjenige, an den INTERMEZZO MEAT Ware liefert und/oder für den INTERMEZZO MEAT Dienstleistungen erbringt bzw. dies mit INTERMEZZO MEAT vereinbart hat, sowie auch derjenige, der INTERMEZZO MEAT einen Auftrag anderer Art erteilt hat;
INTERMEZZO MEAT: Intermezzo Meat B.V., mit Sitz in Borne (NL), Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Lebensmittelgesetz: Sämtliche für das Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit, darunter (aber nicht darauf beschränkt) die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (in ihrer jeweils gültigen Fassung bzw. die Verordnung oder Regelung, die sie ersetzt) sowie damit zusammenhängende Verordnungen und Rechtsvorschriften;
Vertrag: Der zwischen INTERMEZZO MEAT und dem ABNEHMER geschlossene Vertrag, sowie auch jeglicher andere vom ABNEHMER an INTERMEZZO MEAT erteilte Auftrag, sowie auch alle damit verbundenen (Rechts-)Geschäfte;
Verkaufsbedingungen: Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen von INTERMEZZO MEAT, die insbesondere (also nicht ausschließlich) für die Lieferung von Fleisch, Fleischerzeugnissen und anderen damit zusammenhängenden Ware sowie für die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen gelten;
Ware: Die von INTERMEZZO MEAT zu liefernde oder gelieferte Ware, darunter (aber nicht darauf beschränkt) vakuumgegartes (sous-vide) Fleisch (Spareribs und Short Ribs), Marinaden und verwandte Ware.
Paragraph 2. Allgemeines
2.1 Die Verkaufsbedingungen finden auf alle Angebote, Verträge und sonstigen Rechtsverhältnisse, bei denen INTERMEZZO MEAT als (potentieller) Verkäufer oder Lieferant von Ware auftritt, Anwendung.
2.2 Von diesen Verkaufsbedingungen und einem Vertrag kann nur durch eine ausdrückliche (weitere) schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. Die Anwendbarkeit vom ABNEHMER gehandhabter allgemeiner Geschäftsbedingungen, unter welcher Bezeichnung auch immer, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3Weicht der Inhalt des Vertrages vom Inhalt dieser Verkaufsbedingungen ab, so ist der Inhalt des Vertrages maßgeblich.
2.4Der Begriff „schriftlich“ in diesen Verkaufsbedingungen umfasst auch die Übermittlung per E-Mail oder über ein anderes elektronisches Medium.
Paragraph 3. Angebote (Offerten) und das Zustandekommen des Vertrages (Annahme)
3.1 Alle Angebote von INTERMEZZO MEAT (auch Offerten genannt) sind freibleibend und können von INTERMEZZO MEAT jederzeit widerrufen oder geändert werden, sofern nicht INTERMEZZO MEAT ausdrücklich und schriftlich etwas anderes entschieden hat.
3.2 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn INTERMEZZO MEAT dies schriftlich bestätigt hat. Wenn und insoweit der ABNEHMER INTERMEZZO MEAT ohne vorheriges Angebot von INTERMEZZO MEAT einen Auftrag zugehen lässt, kommt ein Vertrag erst nach schriftlicher Bestätigung oder deren Durchführung durch INTERMEZZO MEAT zustande.
3.3 Wenn ein Angebot eine Annahmefrist enthält, ist damit nicht gemeint, INTERMEZZO MEAT für die angegebene Frist zu binden. Paragraph 3.1 findet weiterhin Anwendung.
3.4 Abweichend von den Bestimmungen im Paragraphen 6:225, Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist INTERMEZZO MEAT nicht an in der Annahme durch den ABNEHMER enthaltenen Abweichungen des Angebots von INTERMEZZO MEAT gebunden, wie geringfügig diese Abweichungen auch sein mögen. In einem solchen Fall gilt der Vertrag als zu den im Angebot genannten Bedingungen geschlossen, vorbehaltlich, dass INTERMEZZO MEAT jederzeit berechtigt ist, eine oder mehrere (oder alle) Abweichungen zu ihren Bedingungen zu akzeptieren.
3.5 Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben wurde, basieren alle Angebote von INTERMEZZO MEAT auf der Erfüllung des Vertrages während der normalen Arbeitszeiten und unter normalen Arbeitsbedingungen. Erfolgt die Durchführung des Vertrages nicht während der normalen Arbeitszeit und/oder nicht unter normalen Arbeitsbedingungen, so ist der ABNEHMER verpflichtet, die damit einher gehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
3.6 Wenn im Einzelfall von INTERMEZZO MEAT kein schriftliches Angebot unterbreitet bzw. keine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben wurde, wird, ungeachtet der Bestimmungen im Paragraphen 3.1, die von INTERMEZZO MEAT übermittelte Rechnung oder der Lieferschein ebenfalls als Bestätigung des Vertrages betrachtet, auf welchen Vertrag die Verkaufsbedingen zur Anwendung kommen. Es wird davon ausgegangen, dass die Rechnung oder der Lieferschein zusammen mit den Verkaufsbedingungen als richtige und vollständige Darstellung des Vertrags gilt.
3.7 INTERMEZZO MEAT ist jederzeit berechtigt, die Verhandlungen mit dem ABNEHMER ohne Angabe von Gründen abzubrechen. INTERMEZZO MEAT wird für das Abbrechen der Verhandlungen in keinem Fall schadenersatzpflichtig sein.
3.8 Der ABNEHMER verzichtet, sofern er in der Ausübung seines Berufes oder Unternehmens handelt, auf sein Recht auf Auflösung oder Ablehnung auf Grund des Paragraphen 6:227c, Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
3.9 INTERMEZZO MEAT ist nicht verpflichtet, sich beim ABNEHMER oder bei Dritten über die beabsichtigte Verwendung der Ware oder die Umstände, unter denen die Ware verwendet wird, zu erkundigen.
Paragraph 4 Lieferung, Transport und Gefahrenübergang
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen grundsätzlich auf der Grundlage des Bestimmungsortes „Delivered At Place“ („DAP“) gemäß INCOTERMS 2020 beziehungsweise jeweils der neuesten Fassung.
4.2 Der ABNEHMER ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem sie ihm zur Lieferung angeboten wird. Dem ABNEHMER obliegt eine Abnahmeverpflichtung. Die Gefahr sämtlicher Ware geht zu dem Zeitpunkt, zu dem diese ihm zur Lieferung angeboten wird, auf den ABNEHMER über.
4.3 Falls der ABNEHMER die ihm vertragsgemäß zur Lieferung angebotene Ware, aus welchem Grund auch immer, nicht (rechtzeitig) abnimmt, gehen alle von INTERMEZZO MEAT in Zusammenhang mit dem Angebot vergeblich angefallenen Kosten sowie alle weiteren Kosten für Transport, Verwahrung und Lagerung zu Lasten des ABNEHMERS. INTERMEZZO MEAT ist in diesem Falle auch berechtigt, die Ware, nachdem drei Tage seit dem Angebot an den ABNEHMER verstrichen sind, an Dritte zu verkaufen.
Im letzteren Fall tritt der Erlös der Ware bis höchstens den vereinbarten Preis an die Stelle der Ware, mit der Maßgabe, dass INTERMEZZO MEAT berechtigt ist, all ihre entstandenen Kosten (z.B. für Lagerung und Transport) und Schäden auf den Erlös in Abzug zu bringen beziehungsweise mit dem Erlös zu verrechnen, unbeschadet des Rechtes von INTERMEZZO MEAT, den ABNEHMER anderweitig für alle Kosten und Schäden haftbar zu machen, und zwar unbeschadet aller sonstigen in dem Fall INTERMEZZO MEAT dem ABNEHMER gegenüber zustehenden Rechte.
4.4 INTERMEZZO MEAT ist jederzeit berechtigt, von INTERMEZZO MEAT vorzunehmende Lieferungen als Teillieferungen durchzuführen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
4.5 INTERMEZZO MEAT ist jederzeit berechtigt, die (Aus-)Lieferung durch Dritte erfolgen zu lassen.
Paragraph 5 Liefertermine
5.1 Die vereinbarten oder von INTERMEZZO MEAT angegebenen Lieferfristen sind rein indizierend und niemals als äußersten Termin zu betrachten. Die alleinige Überschreitung des Liefertermins stellt daher kein Versäumnis von INTERMEZZO MEAT dar und kann somit nicht zu irgendeiner Schadenersatzpflichtigkeit seitens INTERMEZZO MEAT führen.
5.2 Der Vertrag kann wegen Überschreitung des Liefertermins nicht aufgelöst werden, es sei denn, INTERMEZZO MEAT liefert nicht innerhalb einer angemessenen, vom ABNEHMER schriftlich angezeigten Frist nach Ablauf des Liefertermins. Eine angemessene Frist im Sinne des vorstehenden Satzes beträgt mindestens zwei Wochen.
Paragraph 6 Preise
6.11 Die Preise von INTERMEZZO MEAT verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euros, zzgl. Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben. Die mit Transport, Einfuhr- und Ausfuhrzöllen, Verbrauchssteuern und anderen staatlichen Abgaben oder Steuern zusammenhängenden Kosten gehen zu Lasten des ABNEHMERS, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.22 INTERMEZZO MEAT stellt dem ABNEHMER die Preise in Rechnung, die in der letzten, von INTERMEZZO MEAT zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herausgegebenen Preisliste oder im Angebot ausgewiesen sind.
6.33 INTERMEZZO MEAT ist berechtigt, Steigerungen von Einfuhrpreisen, Betriebsmitteln, Lohnkosten, Versicherungen, Wechselkursen und anderen für den Vertrag relevanten Selbstkostenfaktoren, die nach Unterbreitung eines Angebots und/oder Abschluss eines Vertrags eintreten, ganz oder teilweise an den ABNEHMER weiterzugeben. Der ABNEHMER hat niemals Anspruch auf eine Verringerung der vom ABNEHMER zu zahlenden Beträge im Falle von Senkungen der Importpreise, der Betriebsmittel, der Arbeitskosten, der Versicherungen, der Wechselkurse und anderer für den Vertrag relevanter Selbstkostenfaktoren, die nach dem Unterbreiten eines Angebots und/oder dem Abschluss eines Vertrags eintreten.
6.4 Etwaige zusätzliche Kosten, die sich aus Änderungen des Vertrages (einschließlich einer Änderung der zu liefernden Ware und der Lieferfristen) ergeben, gehen jeweils zu Lasten des ABNEHMERS, unabhängig davon, ob solche zusätzlichen Kosten zum Zeitpunkt der Änderung bekannt waren und/oder dem ABNEHMER mitgeteilt wurden.
6.5 Bei Nachbestellungen von Ware, die mit Ware, die auf Grund eines früheren Vertrages geliefert wurde (oder zu liefern ist) identisch ist, hat der ABNEHMER keinen Anspruch auf Lieferung dieser Ware zu den in diesem früheren Vertrag genannten Preisen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Paragraph 7 Zahlung
7.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung durch den ABNEHMER innerhalb von (dreißig) 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf das in der (eines der in der) Rechnung erwähnte(n) Kontonummer(n) zu erfolgen.
7.2 Die Zahlung durch den ABNEHMER hat ausschließlich in der Währung, in der die vereinbarten Preise ausgewiesen sind, zu erfolgen.
7.3 Die Zahlung durch den ABNEHMER hat ohne Skonto, Einbehaltung, Aufschub oder irgendeine Form der Aufrechnung zu erfolgen.
7.4 Eine Reklamation bezüglich der Rechnung ist INTERMEZZO MEAT innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich, d.h. per Einschreiben oder per E-Mail, mitzuteilen. Danach wird davon ausgegangen, dass der ABNEHMER der Rechnung zugestimmt hat.
7.5 INTERMEZZO MEAT ist jederzeit berechtigt, ihre Forderungen dem ABNEHMER gegenüber in Bezug auf die Durchführung des Vertrages zu verpfänden, oder zumindest abzutreten, oder zumindest das Eigentum an (einen) Dritte(n) zu übertragen.
7.6 INTERMEZZO MEAT kann beschließen, auf den Namen des ABNEHMERS eine Kreditversicherung abzuschließen. Wenn INTERMEZZO MEAT dies beschließt, ist der ABNEHMER verpflichtet, beim Zustandekommen der Kreditversicherung jegliche Mitarbeit zu leisten. Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung ergänzender (finanzieller) Informationen auf Ersuchen von INTERMEZZO MEAT. Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn INTERMEZZO MEAT die Kreditversicherung erteilt wird. Wird die Kreditversicherung verweigert oder nicht in vollem Umfang erteilt, unter anderem, weil sich zeigt, dass der ABNEHMER nicht über ausreichend Kredit verfügt, werden sich INTERMEZZO MEAT und der ABNEHMER beraten, um alternative Vereinbarungen über die Art und Weise der Rechnungsstellung, die Zahlungsfrist und die (etwaige) Leistung von Sicherheiten im Sinne des Paragraphen 8 dieser Verkaufsbedingungen zu treffen.
7.7 Nach Ablauf der im Paragraphen 7.1 genannten Zahlungsfrist ist der ABNEHMER von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Der ABNEHMER schuldet die gesetzlichen Handelszinsen (gemäß Paragraph 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) über den fälligen Betrag ab dem Zeitpunkt, an dem der ABNEHMER in Verzug ist bis zur vollständigen Begleichung. Dies alles lässt die übrigen Rechte, die INTERMEZZO MEAT aus dem Vertrag, den vorliegenden Verkaufsbedingungen und dem Gesetz hat, unberührt.
7.8 Alle Kosten in Zusammenhang mit der Zahlung (darunter auch der Sicherheitsleistung) gehen zu Lasten des ABNEHMERS.
7.9 Die Einreichung einer Forderung wegen mangelhafter Qualität oder einer anderen Beanstandung bewirkt keine Aussetzung, Änderung oder Aufhebung der Zahlungsverpflichtung und anderer Verpflichtungen seitens des ABNEHMERS, ungeachtet der Tatsache, ob die Forderung oder Reklamation von INTERMEZZO MEAT akzeptiert wird
7.10 Im Falle des Konkurses, der Zahlungseinstellung oder der Liquidation des ABNEHMERS, oder wenn der ABNEHMER die Zahlungsfrist einer von INTERMEZZO MEAT ausgestellten Rechnung überschreitet, oder wenn gelieferte Ware gepfändet wird, werden alle Forderungen von INTERMEZZO MEAT dem ABNEHMER gegenüber sofort fällig und ist INTERMEZZO MEAT berechtigt, die betreffende Ware zurückzunehmen. Der ABNEHMER hat INTERMEZZO MEAT die Möglichkeit zu bieten, ihre Rechte zu effektuieren.
7.11 Alle außergerichtlichen Kosten, darunter ausdrücklich auch die Kosten für das Erstellen und Versenden (lassen) von Mahnungen, für das Führen (lassen) von (Vergleichs-)Verhandlungen sowie für Maßnahmen zur Vorbereitung eines eventuellen Gerichtsverfahrens, sowie alle gerichtlichen Kosten, die INTERMEZZO MEAT infolge der Nichterfüllung oder nicht zeitgemäßen Erfüllung dem ABNEHMER obliegender Verpflichtungen durch den ABNEHMER entstehen, gehen zu Lasten des ABNEHMERS. Der ABNEHMER wird INTERMEZZO MEAT solche Kosten auf erste Anforderung erstatten.
7.12 Unbeschadet des Rechtes von INTERMEZZO MEAT auf vollständige Erstattung der im Paragraphen 7.7 genannten Kosten sowie auf Forderung der im Paragraphen 7.4 genannten Zinsen und unbeschadet der sonstigen Rechte von INTERMEZZO MEAT auf Grund des Vertrages, dieser Verkaufsbedingungen sowie des Gesetzes, hat INTERMEZZO MEAT im Falle der Nichterfüllung durch den ABNEHMER, ungeachtet der tatsächlich von INTERMEZZO MEAT aufgewendeten Kosten auf jeden Fall Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15% des vom ABNEHMER INTERMEZZO MEAT gegenüber geschuldeten Betrages, mit einem Mindestbetrag in Höhe von € 500,-.
7.13 Vom ABNEHMER geleistete Zahlungen dienen zunächst für die Begleichung der im Paragraphen 7.5, 7.7 und 7.8 genannten Kosten, anschließend für die Begleichung der im Paragraphen 7.4 genannten Zinsen und schließlich für die Begleichung des von INTERMEZZO MEAT zu bestimmenden Teils der ausstehenden Rechnungen, ungeachtet einer gegenteiligen Anweisung durch oder namens des ABNEHMERS.
7.14 Wenn der ABNEHMER irgendeiner Zahlungsverpflichtung nicht (rechtzeitig) nachkommt, ist INTERMEZZO MEAT berechtigt, all ihre weiteren Verpflichtungen dem ABNEHMER gegenüber, sowohl Verpflichtungen aus demselben Vertrag, als auch Verpflichtungen aus anderen Verträgen, ganz oder teilweise auszusetzen und/oder endgültig einzustellen. INTERMEZZO MEAT wird bezüglich einer solchen Aussetzung oder einer solchen Nichterfüllung dem ABNEHMER gegenüber niemals haften und der ABNEHMER wird INTERMEZZO MEAT für alle Schäden, die INTERMEZZO MEAT im Zusammenhang mit einer solchen Aussetzung und/oder Nichterfüllung erleidet oder erleiden wird, entschädigen.
Paragraph 8 Sicherheitsleistung
8.1 Wenn der Auffassung von INTERMEZZO MEAT nach berechtigte Gründe für die Befürchtung bestehen, dass der Kunde irgendeine Verpflichtung INTERMEZZO MEAT gegenüber (ganz oder teilweise) nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen wird, ist der ABNEHMER auf erstes Ersuchen von INTERMEZZO MEAT verpflichtet, für die vollständige und rechtzeitige Erfüllung all seiner Verpflichtungen INTERMEZZO MEAT gegenüber eine ausreichende Sicherheit zu Gunsten von INTERMEZZO MEAT zu leisten beziehungsweise bereits geleistete Sicherheiten zu ersetzen oder zu ergänzen.
8.2 Werden die im Paragraphen 8.2 genannten (zusätzlichen) Sicherheiten nicht innerhalb von 10 Werktagen nach einer entsprechenden Aufforderung durch INTERMEZZO MEAT geleistet, treten alle Folgen der Nichterfüllung sofort und ohne Mahnung in Kraft.
Paragraph 9a Eigentumsvorbehalt
9.1 Sämtliche von INTERMEZZO MEAT gelieferte und zu liefernde Ware bleibt Eigentum von INTERMEZZO MEAT bis der ABNEHMER all seine Verpflichtungen in Bezug auf alle auf Grund des Vertrages gelieferte oder zu liefernde Ware vollständig erfüllt hat, ausdrücklich einschließlich solcher Verpflichtungen des ABNEHMERS, die wegen Nichterfüllung solcher Verpflichtungen entstehen.
9.2 Der ABNEHMER ist weder befugt, die Ware, für die der Eigentumsvorbehalt gilt, zu verpfänden, noch diese in anderer Art und Weise zu belasten. Die Veräußerung dieser Ware darf nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs erfolgen. Im Falle des Konkurses oder der (beantragten) Zahlungseinstellung des ABNEHMERS ist auch der Weiterverkauf im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs nicht gestattet
9.3 Der ABNEHMER wird INTERMEZZO MEAT unverzüglich schriftlich informieren, wenn Dritte an der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware Ansprüche gelten lassen oder begründen (lassen) (wobei darunter in diesem Zusammenhang ebenfalls Pfändungsrechte zu verstehen sind) oder wenn der ABNEHMER weiß oder vermutet, dass Dritte solche Ansprüche geltend machen oder begründen werden.
9.4 Der ABNEHMER ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ausreichend zu versichern und versichert zu halten und die sich auf diese Versicherung beziehende Police auf erstes Ersuchen INTERMEZZO MEAT zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
9.5 Der ABNEHMER ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt abgelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von INTERMEZZO MEAT zu verwahren.
9.6 Im Falle der Nichterfüllung durch den ABNEHMER ist INTERMEZZO MEAT berechtigt, gelieferte Waren, die INTERMEZZO MEAT gehört, zurückzuholen beziehungsweise zurückholen zu lassen. Der ABNEHMER ermächtigt bereits jetzt für sodann INTERMEZZO MEAT und/oder von INTERMEZZO MEAT beauftragte Dritte bedingungslos und unwiderruflich, all jene Orte zu betreten, deren Betreten im Zusammenhang mit der Ausübung der (Eigentums-)Rechte durch INTERMEZZO MEAT notwendig oder wünschenswert ist. Alle mit der Ausübung dieser Rechte verbundenen Kosten gehen zu Lasten des ABNEHMERS.
9.7 Die güterrechtlichen Folgen des vorgenannten Eigentumsvorbehalts für zur Ausfuhr bestimmte Ware unterliegen dem Recht des Bestimmungslandes, sofern INTERMEZZO MEAT nicht etwas anderes bestimmt.
Paragraph 9b Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht
9.1 Ausschließlich was den Eigentumsvorbehalt betrifft, gilt, dass in Bezug auf die von INTERMEZZO MEAT an ABNEHMER mit Sitz in Deutschland gelieferte Ware, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in den Paragraphen 19.2 und 20.4 dieser Verkaufsbedingungen, deutsches Recht Anwendung findet, und zwar gemäß nachfolgendem deutschem Text und somit abweichend vom vorhergehenden niederländischen Text im Paragraphen 9a dieser Verkaufsbedingungen.
9.2 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum von INTERMEZZO MEAT.
9.3 Der ABNEHMER verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
9.4 Der ABNEHMER ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der ABNEHMER ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der ABNEHMER sicherungshalber an INTERMEZZO MEAT ab. INTERMEZZO MEAT nimmt die Abtretung an. INTERMEZZO MEAT ermächtigt widerruflich den ABNEHMER, die an INTERMEZZO MEAT abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Das Recht von INTERMEZZO MEAT, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. INTERMEZZO MEAT wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der ABNEHMER seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Verhält sich der ABNEHMER gegenüber INTERMEZZO MEAT vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann INTERMEZZO MEAT vom ABNEHMER verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und INTERMEZZO MEAT alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die INTERMEZZO MEAT zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
9.5 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den ABNEHMER erfolgt stets namens und im Auftrag von INTERMEZZO MEAT. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht im Eigentum von INTERMEZZO MEAT stehen, erwirbt INTERMEZZO MEAT Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen INTERMEZZO MEAT nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt INTERMEZZO MEAT Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des ABNEHMERS als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der ABNEHMER INTERMEZZO MEAT anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. INTERMEZZO MEAT nimmt diese Übertragung an. Der ABNEHMER wird das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für INTERMEZZO MEAT verwahren.
9.6 Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der ABNEHMER verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte von INTERMEZZO MEAT hinzuweisen und INTERMEZZO MEAT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit INTERMEZZO MEAT ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der ABNEHMER haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber INTERMEZZO MEAT, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten an INTERMEZZO MEAT zu erstatten.
9.7 Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der ABNEHMER verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte von INTERMEZZO MEAT hinzuweisen und INTERMEZZO MEAT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit INTERMEZZO MEAT ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der ABNEHMER haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber INTERMEZZO MEAT, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten an INTERMEZZO MEAT zu erstatten.
Paragraph 10 Emballage und Verpackungsmaterial
10.1 (Langlebige) Emballage beziehungsweise wiederverwendbares Verpackungsmaterial, wie z.B. Kisten und dergleichen, bleiben jederzeit Eigentum von INTERMEZZO MEAT, d.h., werden niemals Eigentum des ABNEHMERS und müssen vom ABNEHMER unverzüglich oder zumindest innerhalb von dreißig (30) Tagen nach ihrer Bereitstellung an INTERMEZZO MEAT zurückgegeben werden. Wenn der ABNEHMER damit weiterhin in Verzug bleibt, ist INTERMEZZO MEAT berechtigt, dem ABNEHMER sämtliche mit dem Ersatz des betreffenden Materials zusammenhängenden Kosten in Rechnung zu stellen.
10.2 Der ABNEHMER ist verpflichtet, INTERMEZZO MEAT (langlebige) Emballage beziehungsweise wiederverwendbares Verpackungsmaterial in einem sauberen Zustand gemäß den einschlägigen Hygienevorschriften und -bestimmungen zurückzugeben.
Paragraph 11 Inspektion und Reklamationen
11.1 Die gelieferte Ware gilt als einwandfrei, wenn sie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden veterinärrechtlichen Qualitätsanforderungen erfüllt und darüber hinaus den ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen entspricht und für den vom ABNEHMER vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich genannten Verwendungszweck geeignet ist.
11.2 Der ABNEHMER ist verpflichtet, die gelieferte Ware und die Verpackung beziehungsweise die von INTERMEZZO MEAT zur Lieferung angebotene Ware unverzüglich nach der Lieferung oder der Mitteilung von INTERMEZZO MEAT, dass die Ware zur Lieferung angeboten wurde, auf etwaige Mängel und sichtbare Schäden sowie auf Qualität und Temperatur zu prüfen oder prüfen zu lassen (Eingangskontrolle).
11.3 Im Falle von Fehlmengen oder erkennbaren Mängeln (darunter auch eine falsche Temperatur) hat der ABNEHMER unverzüglich nach der Lieferung der Ware beziehungsweise der oben genannten Mitteilung durch INTERMEZZO MEAT eine schriftliche Reklamation einzureichen, in Ermangelung dessen er all seine Rechte in Bezug auf diese Fehlmengen und Mängel verliert. Wenn INTERMEZZO MEAT beschließt, in Zusammenhang mit vom ABNEHMER behaupteten Mängeln bezüglich der von INTERMEZZO MEAT gelieferten Ware und/oder der geleisteten Arbeiten eine eigene Untersuchung durchzuführen oder durchführen zu lassen, ist der ABNEHMER verpflichtet, bei dieser Untersuchung uneingeschränkt mitzuwirken. Ware, in Bezug auf welche der ABNEHMER einen Mangel oder eine Abweichung gemeldet hat, ist an einem geeigneten Ort zur Inspektion durch oder im Namen von INTERMEZZO MEAT bereitzuhalten, und zwar ohne dass sie gebraucht, vermischt oder verarbeitet wurde.
11.4 Unbeschadet des Vorstehenden müssen Reklamationen über die Qualität der gelieferten Ware beziehungsweise zur Lieferung angebotener Ware spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung beziehungsweise nachdem sie zur Lieferung angeboten wurde, schriftlich bei INTERMEZZO MEAT eingegangen sein, in Ermangelung dessen der ABNEHMER bezüglich der Qualität der betreffenden Ware INTERMEZZO MEAT gegenüber keinerlei Ansprüche mehr geltend machen kann.
11.5 Bei nicht sofort erkennbaren Mängeln hat der ABNEHMER INTERMEZZO MEAT unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich über diese Mängel in Kenntnis zu setzen. Unbeschadet des Besagten im vorigen Satz verliert der ABNEHMER in jedem Fall all seine Rechte, wenn er nicht innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung der Mängel oder zumindest zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Mängel billigerweise hätte entdecken können, schriftlich reklamiert hat.
11.6 Erfolgt innerhalb der in diesem Paragraphen 11 genannten Fristen keine Reklamation durch den ABNEHMER, so gilt die Ware als vom ABNEHMER als vollständig konform akzeptiert.
11.7 Ware, in Bezug auf die eine Reklamation eingereicht wird, ist, sofern von INTERMEZZO MEAT nicht etwas anderes angegeben wird, auf Kosten des ABNEHMERS an INTERMEZZO MEAT zurückzusenden.
11.8 Unbeschadet der Bestimmungen im Paragraphen 11 kann der ABNEHMER auf jeden Fall keinerlei Ansprüche mehr geltend machen, nachdem der ABNEHMER die gelieferte Ware ganz oder teilweise in Gebrauch genommen hat, sie ganz oder teilweise be- oder verarbeitet hat, an Dritte weitergeliefert hat oder Dritten zum Gebrauch überlassen beziehungsweise die Ware implizit oder explizit akzeptiert hat.
11.9 Auch wenn der ABNEHMER rechtzeitig reklamiert hat, bleibt seine Verpflichtung zur Begleichung der sich auf die Ware beziehenden Rechnung(en) und zur Abnahme und Zahlung etwaiger sonstiger bestellter Ware (auch derselben Art) bestehen.
11.10 Geringfügige Abweichungen in Bezug auf Gewicht, Größe, Anzahl, Farbe und/oder Zusammensetzung gelieferter Ware können niemals weder Grund für eine Beanstandung, noch Grund für eine Entschädigung und/oder Preisanpassung sein. Für die Bestimmung von Gewicht, Größe, Anzahl, Farbe und/oder Zusammensetzung der gelieferten Ware gelten die Zählungen, Messungen und Beurteilungen von INTERMEZZO MEAT.
Unbeschadet der übrigen Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen und sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kann der ABNEHMER aus Abweichungen einer vereinbarten Menge oder eines vereinbarten Gewichts in der Größenordnung von 1% oder weniger (natürlicher Gewichtsverlust zwischen Versand und Empfang) keinerlei Rechte und/oder Ansprüche INTERMEZZO MEAT gegenüber herleiten. Außerdem ist Folgendes zu berücksichtigen. Das auf dem Etikett der sous-vide erhitzten, vakuumverpackten Produkte erwähnte Nettogewicht bezieht sich auf das Gewicht des Produkts einschließlich der Vakuumfolienverpackung.
11.11 Wenn sich eine Reklamation im Sinne dieses Paragraphen 11 als begründet erweist, ist INTERMEZZO MEAT lediglich verpflichtet, nach eigenem Ermessen, den fehlenden Teil zu liefern, die gelieferte Ware, auf die sich die Reklamation bezieht, kostenlos zu ersetzen (oder ersetzen zu lassen) oder dem ABNEHMER bezüglich dieser Ware eine Gutschrift zuzustellen, bei Bedarf gegen Rücklieferung der Ware, in Bezug auf die die die Reklamation als begründet befunden ist, durch den ABNEHMER an INTERMEZZO MEAT. Der ABNEHMER ist verpflichtet, die Anweisungen von INTERMEZZO MEAT bezüglich der Lagerung oder der Rücksendung der mangelhaften Ware zu befolgen. INTERMEZZO MEAT ist nicht verpflichtet, mangelhafte Ware zurückzunehmen.
11.12 Unbeschadet der übrigen Bestimmungen im Vertrag oder in den Verkaufsbedingungen verjähren Ansprüche, die sich auf die Behauptung stützen, dass die von INTERMEZZO MEAT gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht, nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach dem Datum der Lieferung an den ABNEHMER.
Paragraph 12 Lebensmittelgesetz und Claims-Verordnung
12.1 Der ABNEHMER ist verpflichtet, in Bezug auf die von INTERMEZZO MEAT gelieferte Ware alle Verpflichtungen, die sich für den ABNEHMER aus der Verordnung (EG) 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (General Food Law) und darauf basierenden Reglementierungen ergeben, sowie alle Verpflichtungen, die sich für den ABNEHMER aus der Verordnung (EG) 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (Nutrition and Health Claims Regulation) ergeben, strikt einzuhalten. Der ABNEHMER befreit INTERMEZZO MEAT von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich staatlicher Stellen, wenn und sofern der ABNEHMER die vorgenannten Reglementierungen nicht strikt einhält.
12.2 Unbeschadet der Bestimmungen im Paragraphen 12.1 garantiert und gewährleistet der ABNEHMER, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, dass die Ware, bevor diese vom ABNEHMER (weiter-)geliefert, distribuiert, verkauft, Dritten zur Verfügung gestellt oder anderweitig der Kontrolle des ABNEHMERS entzogen wird, gemäß den für die betreffende Ware geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und Vorschriften gekennzeichnet wird, einschließlich der (aber nicht beschränkt auf die) Bestimmung, dass Etiketten nicht irreführend sein dürfen.
12.3 Unbeschadet der Bestimmungen im Paragraphen 12.1 gewährleistet der ABNEHMER, dass die Ware, nachdem diese dem ABNEHMER geliefert beziehungsweise nachdem diese dem ABNEHMER zur Lieferung angeboten wurde, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften des Lebensmittelgesetzes, einschließlich der (aber nicht beschränkt auf die) Bestimmungen bezüglich der Lagertemperatur und der maximalen Lagerdauer, gelagert wird. Der ABNEHMER gewährleistet, dass die Lager- und Temperaturdaten jederzeit und kontinuierlich durch dazu geeignete und geeichte Geräte aufgezeichnet und schriftlich erfasst werden, und stellt INTERMEZZO MEAT diese Daten auf erstes Ersuchen zur Verfügung.
12.4 Unbeschadet der Bestimmungen im Paragraphen 12.1 gewährleistet der ABNEHMER, dass die Ware, nachdem sie dem ABNEHMER geliefert beziehungsweise dem ABNEHMER zur Lieferung angeboten wurde, jederzeit rückverfolgbar ist, und der ABNEHMER stellt INTERMEZZO MEAT die Daten in Bezug auf diese Rückverfolgbarkeit auf erstes Ersuchen zur Verfügung.
12.5 Wenn der ABNEHMER in Bezug auf die ihm gemäß diesem Paragraphen 12 obliegenden Verpflichtungen versagt oder nicht schriftlich nachweisen kann, dass er den Verpflichtungen aus diesem Paragraphen 12 nachgekommen ist, wird davon ausgegangen, dass sämtliche Schäden, Kosten und Verluste, die in Bezug auf die Ware geltend gemacht oder erlitten werden auf die Nichterfüllung der vorgenannten Verpflichtungen durch den ABNEHMER zurückzuführen sind, und wird der ABNEHMER INTERMEZZO MEAT für alle Schäden (ausdrücklich einschließlich Folgeschäden) schadlos halten.
Paragraph 13 Genehmigungen
13.1 Der ABNEHMER gewährleistet, dass der ABNEHMER über alle Genehmigungen verfügt, die in Zusammenhang mit der Ware beziehungsweise mit der Lieferung der Ware an den ABNEHMER erforderlich sind. Wenn und sofern in Zusammenhang mit der Lieferung der Ware an den ABNEHMER eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, gewährleistet der ABNEHMER INTERMEZZO MEAT, dass die Behörden diese Genehmigung erteilt haben oder erteilen werden.
13.2 Der ABNEHMER wird INTERMEZZO MEAT für alle Schäden, die INTERMEZZO MEAT dadurch entstehen, dass der ABNEHMER nicht über die entsprechenden Lizenzen und Genehmigungen verfügt oder diese nicht erhält, entschädigen.
Paragraph 14 – Haftung
14.1 Wenn und sofern der ABNEHMER eine rechtzeitige und begründete Reklamation im Sinne des Paragraphen 11 einreicht, beschränkt sich die Haftung von INTERMEZZO MEAT für Schäden, wenn diese Haftung von ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt wird, stets auf die vom Versicherer gezahlten Leistung.. Wenn der Versicherer in irgendeinem Fall nicht zur Auszahlung übergeht beziehungsweise der nachweisliche Schaden nicht von der Versicherung abgesichert ist, beschränkt sich die Haftung von INTERMEZZO MEAT jederzeit auf den Betrag, den INTERMEZZO MEAT dem ABNEHMER für die Lieferung der betreffenden Ware in Rechnung gestellt hat, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von € 50.000,00 zzgl. MwSt., und nur insofern dieser Schaden dem ABNEHMER tatsächlich entstanden ist und von ihm an die Gegenpartei bezahlt wurde.
14.2 Außer den Bestimmungen im obigen Paragraphen 14.1 haftet INTERMEZZO MEAT niemals für irgendwelche materiellen oder immateriellen Schäden (darunter, jedoch nicht ausschließlich: Folgeschäden, Betriebsunterbrechungsschäden, Gewinneinbußen, erlittene Verluste, aufgewendete Kosten, entgangene Aufträge, entgangene Einsparungen sowie Marketing- oder sonstige Werbemaßnahmen, die nicht oder nicht zum gewünschten Zeitpunkt stattfinden konnten), wie und von wem (dem ABNEHMER oder einer anderen Person) auch immer erlitten, vorbehaltlich im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seitens INTERMEZZO MEAT selbst (d.h. ihrer Geschäftsleitung). Der ABNEHMER wird INTERMEZZO MEAT von Ansprüchen Dritter in Bezug auf im Sinne der hier im Paragraphen 14.2 gemeinten Schäden befreien und wird auf erstes schriftliches Ersuchen INTERMEZZO MEAT entschädigen.
14.3 INTERMEZZO MEAT bedingt sich alle gesetzlichen und vertraglichen Rechte, die INTERMEZZO MEAT zur Abwehr ihrer Haftung in Anspruch nehmen kann, auch im Namen all jener, die an der Durchführung des Vertrages beteiligt sind, aus.
14.4 Der ABNEHMER hat vollständige und korrekte Angaben zu machen, insbesondere in Bezug auf die Erhebung der Mehrwertsteuer in Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Geschäften. Wenn der ABNEHMER diesbezüglich in Verzug ist, hat der ABNEHMER INTERMEZZO MEAT von allen damit verbundenen Ansprüchen zu befreien und verliert er das Recht, INTERMEZZO MEAT diesbezüglich in Anspruch zu nehmen.
14.5 Auf jeden Fall verjähren alle Rechtsansprüche des ABNEHMERS INTERMEZZO MEAT gegenüber nach Ablauf einer Frist von zwölf (12) Monaten, gerechnet ab dem Tag, an dem die betreffende Verpflichtung aus dem Auftrag fällig wurde und/oder das schadensbegründende Ereignis eingetreten ist.
Paragraph 15 – Höhere Gewalt
15.1 Wenn die ordnungsgemäße Erfüllung durch INTERMEZZO MEAT infolge höherer Gewalt ganz oder teilweise nachhaltig unmöglich ist, sind sowohl INTERMEZZO MEAT als auch der ABNEHMER berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Der ABNEHMER hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
15.2 Ist die ordnungsgemäße Erfüllung durch INTERMEZZO MEAT nur vorübergehend (ganz oder teilweise) unmöglich, so kann der Vertrag vom ABNEHMER erst aufgelöst werden, wenn die Erfüllung während eines ununterbrochenen Zeitraums von einem (1) Monat unmöglich ist. Der letzte Satz des Paragraphen 15.1 findet Anwendung.
15.3 Höhere Gewalt seitens INTERMEZZO MEAT liegt vor, wenn INTERMEZZO MEAT ihren Verpflichtungen infolge eines vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Umstandes, der außerhalb ihres Einflussbereichs liegt, nicht nachkommen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) Naturkatastrophen, Krieg, Kriegsgefahr, terroristische Anschläge, Aufruhr, schwere Unruhen, (weltweite) Pandemie(n); (b) Stagnation der Rohstoffversorgung oder des Versands eines Endprodukts, darunter Tierseuchen und Epidemien; (c) Krankheit einer solchen Anzahl von Mitarbeitern, dass die Erfüllung billigerweise nicht möglich ist; (d) Streiks, Arbeitskämpfe, Aussperrungen oder ähnliche Maßnahmen innerhalb oder gegen INTERMEZZO MEAT, ihre Lieferanten/Zulieferer oder Nicht-Untergebenen; (e) sonstige Produktions- oder Lieferprobleme bei INTERMEZZO MEAT oder ihren Lieferanten/Zulieferern und/oder Probleme mit dem eigenen Transport oder dem von Dritten durchgeführten Transport; (f) Schäden an der Produktion infolge von Brand, Sturm oder anderen extremen unvorhergesehenen Ursachen; (g) jede Maßnahme, die von oder im Namen einer nationalen oder internationalen Behörde ergriffen wird; (h) und im Übrigen alles, was nach niederländischem Recht unter höherer Gewalt verstanden wird.
15.4 INTERMEZZO MEAT wird den ABNEHMER so schnell wie möglich über (mögliche) Situationen höherer Gewalt informieren.
Paragraph 16 Auflösung
16.1 Außer dem, was an anderer Stelle in diesen Verkaufsbedingungen oder im betreffenden Vertrag festgelegt worden ist, ist INTERMEZZO MEAT berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung und ohne vorherige Inverzugsetzung oder Anzeige, ganz oder teilweise, mit sofortiger Wirkung aufzulösen:
A. Wenn INTERMEZZO MEAT Grund zu der Annahme hat, dass der ABNEHMER nicht in der Lage oder bereit ist oder sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen;
B. Wenn der ABNEHMER einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt hat, ihm Zahlungsaufschub gewährt wurde, er einen Konkursantrag gestellt hat, über ihn ein Konkursverfahren eröffnet wurde, er zur Liquidation seines Unternehmens übergeht beziehungsweise seine Tätigkeiten einstellt oder sich in irgendeiner Weise zeigt, dass er zahlungsunfähig ist;
C. Wenn INTERMEZZO MEAT durch die Zusammenarbeit mit dem ABNEHMER einen Imageschaden erleidet oder eine weitere Zusammenarbeit mit dem ABNEHMER zu einem vorhersehbaren Imageschaden für INTERMEZZO MEAT führen wird.
16.2 Haben die Parteien zum Zeitpunkt der Auflösung eines Vertrages bereits Leistungen zu dessen Ausführung erbracht und erhalten, so werden diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen kein Gegenstand der Auflösung sein.
Paragraph 17 Geistiges Eigentum
17.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an der gelieferten Ware und erbrachten Dienstleistungen verbleiben bei INTERMEZZO MEAT. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von INTERMEZZO MEAT ist es dem ABNEHMER nicht gestattet, die Ware ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder nachzuahmen.
17.2 Der ABNEHMER darf die von INTERMEZZO MEAT stammenden Ware nur unter der (Bild-)Marke, dem Handelsnamen und den Spezifikationen, unter denen ihm die Ware geliefert wurde, vermarkten. Der ABNEHMER ist nicht befugt, die Beschaffenheit der von ihm von INTERMEZZO MEAT bezogenen Ware, darunter auch Etikettierung, Aufdrucke und Anweisungen, zu ändern.
17.3 Der Vertrag beinhaltet keine Übertragung oder Lizenzierung irgendwelcher geistiger Eigentumsrechte im Rahmen der von INTERMEZZO MEAT an den ABNEHMER gelieferten Ware beziehungsweise der für den ABNEHMER erbrachten Dienstleistungen und der dazugehörigen Dokumente.
Paragraph 18 Digitale Daten und Datenschutz
18.1 Beim Zustandekommen eines Vertrages speichert INTERMEZZO MEAT die Daten des ABNEHMERS in einer Kundendatenbank.
18.2 Die Kundendatenbank wird für folgende Zwecke verwendet: (i) die Erbringung unserer Dienstleistungen (z.B. die Lieferung unserer Produkte), (ii) das Ansprechen/Informieren von Abnehmern über etwaige Recalls/Rückrufe, (iii) das Informieren von Abnehmern über Zwischenfälle/Kalamitäten und (iv) Marketing- und Verkaufsaktivitäten wie z.B. die bestmögliche Information der Kunden über unsere aktuellen Preise, (andere) Produkte und Marktforschung.
Paragraph 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Auf jegliche Rechtsverhältnisse zwischen INTERMEZZO MEAT und dem ABNEHMER kommt ausschließlich niederländisches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der UN über Verträge über den internationalen Warenkauf.
19.2 Insoweit INTERMEZZO MEAT Ware an einen in Deutschland ansässigen ABNEHMER liefert bzw. Dienstleistungen an einen in Deutschland ansässigen ABNEHMER erbringt, gilt ausschließlich in Bezug auf Paragraph 9 (Eigentumsvorbehalt) dieser Verkaufsbedingungen deutsches Recht, und zwar wiederum unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der UN über Verträge über den internationalen Warenkauf.
19.3 Der zuständige Richter des Gerichtes ‚Rechtbank Overijssel‘, mit Sitz in Almelo (NL), ist ausschließlich befugt, sich mit Streitigkeiten zwischen INTERMEZZO MEAT und dem ABNEHMER zu befassen, unbeschadet des Rechtes von INTERMEZZO MEAT, eine Streitigkeit dem zuständigen Richter im Wohn- oder Geschäftssitz des ABNEHMERS vorzulegen.
Paragraph 20 Schlussbestimmungen
20.1 Die Ungültigkeit einer Bestimmung aus dem Vertrag und/oder aus diesen Verkaufsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser Verkaufsbedingungen.
20.2 Wenn und sofern eine Bestimmung aus dem Vertrag und/oder aus diesen Verkaufsbedingungen unwirksam ist oder nach den gegebenen Umständen unter Beachtung der Grundsätze der Angemessenheit und Zumutbarkeit unakzeptabel sein sollte, gilt zwischen den Parteien eine Bestimmung, die unter Berücksichtigung aller Umstände akzeptabel ist.
20.3 Der niederländische Text dieser Verkaufsbedingungen ist der einzig verbindliche Text. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem niederländischen Text dieser Verkaufsbedingungen und einer Übersetzung davon ist der niederländische Text maßgeblich, mit Ausnahme der Bestimmungen im Paragraphen 20.4 dieser Verkaufsbedingungen.
20.4 Für deutsche ABNEHMER gilt ausschließlich in Bezug auf den Paragraphen 9 eine Ausnahme, in dem Sinne, dass der Text der deutschen Übersetzung, der die Regelung des Eigentumsvorbehalts nach deutschem Recht enthält, Vorrang vor dem ansonsten identischen niederländischen Text der Verkaufsbedingungen hat.
20.5 Die jeweils aktuelle Version dieser Verkaufsbedingungen von INTERMEZZO MEAT findet sich auf ihrer Webseite unter: www.intermezzomeat.com.